Zur Versicherung gezwungen
Dass im Rahmen der Gesundheitsreform eine Versicherungspflicht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, wissen inzwischen weite Teile der deutschen Bevölkerung. Aber auch für Selbstständige, Freiberufler und ehemalige Mitglieder ohne bestehenden Schutz durch eine private Krankenversicherung ändert sich in den nächsten Monaten so einiges. Die wohl größte Veränderung ergibt sich aus der Einführung des sogenannten Basis-Tarifes, der den heute gültigen Standard-Tarif ablösen soll. Hintergrund dieses Eingriffs in die Unabhängigkeit der PKV ist der Versuch, durch einen gesetzlichen Rahmen den Versicherungsschutz für jedermann zu gewährleisten.
Dass eine solche Krankenversicherung einem gewissen finanziellen Rahmen genügen muss, liegt hier ganz klar auf der Hand. Zum Jahreswechsel müssen sich also auch die sonst so bevorteilten Kreise der Bevölkerung zwingend in einer PKV versichern lassen. Alle, die früher bereits einmal Mitglied einer Versicherungsgesellschaft waren, können in den Basistarif eintreten und müssen keine Ablehnung befürchten. Daneben ist den Versicherern untersagt, Kunden aufgrund der Gesundheitsprüfung nicht in den Basistarif aufzunehmen. Die Leistungen des neuen Tarifs orientieren sich im Wesentlichen an denen der gesetzlichen Versicherungsgesellschaften.
Gleiches gilt für die Beiträge. Wer als Unternehmer der Meinung ist, sich um den Beitritt in eine der privaten Gesellschaften drücken zu können, wird schnell feststellten, dass ein solches Vorgehen teuer werden kann. Ähnlich der GKV sind die Versicherer berechtigt, Beiträge, die ab dem 01. Januar 2009 angefallen wären, einzufordern. Unterm Strich zählt also jeder Monat, den die Entscheidung über die Versicherung aufgeschoben wird. Und so droht am Ende eine nicht unerhebliche Summe das Portemonnaie zu belasten. Jeder, der fürchtet selbst die Beiträge zum Basistarif nicht tragen zu können, sollte sich mit den sozialen Behörden und Stellen in Verbindung setzen. Auch in diesem Fall ist eine Lösung des Problems nicht ausgeschlossen.