Abzocke im Sprechzimmer
Immer häufiger werden die Verbraucherschutzzentralen mit Klagen seitens der Patienten über ihre Ärzte konfrontiert. Moniert werden weniger Behandlungsfehler, sondern der Umgang der Mediziner mit den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen. Diese zusätzlichen Leistungen werden durch die Krankenkassen nicht getragen und müssen durch den Patienten selbst getragen werden. Gerade die Angst vor schweren Erkrankungen wie Krebs oder Grauer Star werden seitens der niedergelassenen Ärzte ausgenutzt, um sich eine kleines Zubrot zu verdienen.
Zu den beliebtesten Leistungen gehören Ultraschalluntersuchungen und Augeninnendruckmessungen. Patienten, die sich gegen die Leistungen wehren, werden höflich, aber bestimmt auf die Risiken der Krankheiten hingewiesen, um die Angst weiter zu schüren. In manchen Praxen scheint es sogar üblich, vor der Behandlung eine iGdl durch zuführen, bevor der Patient seitens des Arztes behandelt wird. Die Weigerung hat zur Folge, dass sich der Patient nach einem neuen Arzt umsehen darf.
Als wäre diese Geschäftspraxis nicht schon genug, scheinen manche Ärzte den Begriff einer Rechnung noch nicht gehört haben. Nicht selten werden Leistungen abgerechnet und vom Patienten Zahlungen verlangt, ohne überhaupt eine korrekte Rechnung zu stellen. In einigen Fällen erreichen die Verbraucherschützer Meldungen, in denen berichtet wird, dass es seitens der Arztpraxis nicht einmal für nötig gehalten wird, ihre Patienten über die Höhe der Kosten, die für die individuellen Gesundheitsleistungen fällig werden. Natürlich sollen hier nicht alle Mediziner über einen Kamm geschoren werden, allerdings ist es bedenklich, wenn der Arzt zum Verkäufer in eigener Sache wird. Zumal die zusätzlichen Untersuchungen schwerwiegende Folgen haben können, zum Beispiel in Fällen, in denen der Befund falsch ausgewertet wird.