AGG und Beitragserhöhungen – die 2.

Seit einigen Wochen taucht in den Print- und Onlinemedien öfter das Thema der Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung  zum Jahreswechsel auf. Im Blog war davon bereits die Rede. Da sich die Thematik im Moment großer Beliebtheit erfreut, will ich mich dem allgemeinen Trend anschließen und noch einige Worte dazu verlieren. Der Grund für die Beitragserhöhung ist das Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder Antidiskriminierungsgesetz. Unter diesem Namen hat es leider traurige Berühmtheit erlangt, da einige Anwälte und „zwielichtige“ Personenkreise sich genötigt sahen, die Lücken innerhalb des Gesetzes dazu zu nutzten, um sich zu bereichern.

Auswirkung hat das AGG insofern auf die Krankenversicherung, dass seitens der Versicherungswirtschaft nun keiner Unterscheidung zwischen Mann und Frau mehr gemacht werden darf, was die Beiträge zur PKV betrifft, insofern die Unterschiede durch das Schwangerschaftsrisiko begründet wurden. Die Erhöhung der Beiträge für Männer wird im Bereich des einstelligen Prozentsatzes bleiben. Also keine Angst, die Krankenversicherung wird nicht gleich um hunderte Euro teurer. Schlechte Karten haben lediglich männliche Beamte. Die Frauenquote liegt in diesem Berufszweig relativ hoch – dementsprechend werden die Beiträge steigen.

Frauen, die jetzt auf eine Gleichbehandlung hoffen und damit rechnen, auf das Niveau ihrer männlichen Mitversicherten zurückgestuft zu werden, muss ich leider enttäuschen. Die Lebenserwartung fließt in die Berechnung der Kosten, mit denen die Versicherer ihre zu erwartenden Kosten kalkulieren ein. Und da bekanntlich das weibliche Geschlecht im Schnitt ein paar Jahre älter wird, liegen die Beiträge weiterhin über denen der männlichen Versicherten.

Fazit: Auf Männer, die innerhalb der PKV versichert sind, kommen höhere Beiträge zu. Hat sich der erste Schrecken gelegt, wiegt die Erhöhung aber weniger schwer, als ursprünglich angenommen. Viele Versicherer sehen in dieser Regelung zwar eine Beschneidung ihrer Freiheiten, müssen wohl oder übel aber in den sauren Apfel beißen und an der Beitragsschraube drehen. Die Bundesregierung hat bisher wenig Ambitionen zu Nachbesserungen gezeigt.

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4 Kommentare to “AGG und Beitragserhöhungen – die 2.”

  1. Dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen werden liegt nicht nur an dem Gleichbehandlungsgesetz sondern auch an der eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht.
    Denn jetzt müssen die privaten alle Menschen aufnehmen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden können und zwar ohne Gesundheitsprüfung und der Beitrag soll dabei den Höchstbeitrag der Gesetzlichen nicht übersteigen

  2. von wegen die Erhöhung bleibt im einstelligen Prozent Bereich.Habe heute Bescheid bekommen…bin leider DKV Versichert,und dort hat man meinen Beitrag um 50€ angehoben,das in meinem Fall über 10 Prozent darstellen.Ganz toll,eigentlich bin ich vor Jahren in die Die Private gewechselt um mein eigenes Risiko abzusichern..leider muß ich jetzt im Alter(wo man nicht mehr wechseln kann)feststellen,daß ich hoffnungslos ausgeliefert bin.DANKE AGG

  3. Erhöhung im einstelligen Bereich ??? Schön wär’s ….. SDK langt kräftig zu : Tarif A100 (Ambul.& Zahn ohne SB) plus 26%, Tarif S101 plus 45% ! Glaubt einer, dass wegen des AGG die Beiträge für Frauen nun proportional sinken ?

  4. Die Begründung der Anhebung der Versicherungsbeiträge für Männer mit AGG ist grotesk: Ja, man hat den Versicherern keine Ausnahme aus dem AGG genehmigt. Das lag aber daran, dass das Ministerium die Versicherer im Vorfeld aufgefordert hat, man möge aufschlüsseln, wodurch und vor allem in welcher Höhe sich denn die Mehrkosten bei den Frauen (bislang) ergäben. Das ist nicht geschehen – es würde auch nicht so einfach, dazu muss man sich nur einmal überschlägig die Kosten einer Schwangerschaft für die Krankenkasse ansehen und überschlagen, wieviele Jahre und Monate eine Frau das “abbezahlt” – das rechtfertigt keine Unterschiede von teilw. 100 EUR (!) in den Beiträgen. Nachdem die Versicherungswirtschaft nicht willens oder in der Lage war, das Erfordernis von Mehrkosten überhaupt bzw. in dieser Höhe aufzuschlüsseln, stellt sie sich jetzt als Opfer einer “Vorgabe mehrerer EU-Richtlinien” dar. Klingt unausweichlich.

    Ganz abgesehen davon, dass auch nicht eine transparente Anpassung erfolgt ist, bei der erkennbar die Hälfte der Mehrkosten für Frauen auf die Männer übertragen worden wäre und die Beiträge für Frauen entsprechend gesenkt worden wären. Stattdessen heisst es bspw. bei der HUK in der Begründung: “Allerdings kann es auch bei Frauen auf Grund gestiegener Gesundheitskosten bei einigen Tarifen zu einer Erhöhung kommen.” In die Anpassung werden angeblich noch hineingerechnet: Mehrwertsteuer-Erhöhungs-Auswirkungen, Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, angepasste Sterbetafeln mit steigender Lebenserwartung. So gelingen Erhöhungen, deren Zusammensetzung nicht mehr nachvollziehbar ist. Insgesamt in knapp 3 Jahren um über 25 % in meinem Fall

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