Ärger um Rabattverträge

Der Allgemeinen Ortskrankenkasse AOK steht in den nächsten Tagen einiges an Ärger ins Haus. Das Bundeskartellamt hat die Rabattverträge, die bereits unter Dach und Fach schienen, abgelehnt. Damit drohen den Mitgliedern der Versicherung bedeutende Mehrausgaben für Medikamente. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde den Kassen die Möglichkeit eingeräumt, mit den Pharmakonzernen direkt Verträge auszuhandeln, um die Kosten für deren Produkte zu senken. Die AOK war bisher die einzige gesetzliche Versicherung, die von diesem Recht ausgiebig Gebrauch gemacht hat. Für 83 Wirkstoffe haben bereits fertige Absprachen bestanden, die Einsparungen in Millionenhöhe ermöglicht hätten.

Allerdings haben Unternehmen, welche bei den Verhandlungen nicht zum Zug gekommen sind, gegen das Vorgehen der Versicherung Einspruch erhoben und damit beim Kartellamt Erfolg gehabt. Nach Ansicht der 2. Vergabekammer sind die Rabattverträge wie öffentliche Verträge zu behandeln und müssen aus diesem Grund über eine Ausschreibung vergeben werden. Die bereits abgeschlossenen Verträge verlieren dadurch ihre Gültigkeit und müssen neu verhandelt werden. Das führt zum einen dazu, dass die Versicherten womöglich ihre Befreiung von Zuzahlungen verlieren, sollten bis Anfang des kommenden Jahres keine neuen Verträge auf dem Tisch liegen. Zum anderen erleidet die AOK massive Einbußen.

Die Krankenkasse hat verlauten lassen, gerichtlich gegen die Verfügung des Kartellamtes vorzugehen. Allerdings kann das Einspruch-Verfahren mehrere Monate dauern. Dieser Sachverhalt zeigt wieder eindeutig, auf wessen Seite die Bundesregierung steht. Anscheinend bewertet der Gesetzgeber die Interessen der Pharmakonzerne höher als das Anrecht der Patienten auf eine kostengünstige Heilbehandlung. Unter diesem Streit haben nicht nur Versicherte zu leiden. Auch die Apotheker haben Anteil an dem Chaos, welches durch gegensätzliche Urteile entsteht. Wie der Konflikt um die Rabattverträge ausgeht und wer am Ende auf der Verliererseite steht, bleibt abzuwarten.

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