Beamte in der PKV

Für Beamte gibt es das Privileg, dass sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern können. Dies ist möglich, weil für sie keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Auch der Dienstherr erstattet Beamten vereinzelt auch Teile von Krankheitskosten, was in Form von Beihilfen realisiert wird.

Diese so genannte Beihilfe wurde extra zur Krankenfürsorge von Beamten eingeführt. Wenn es zur Erkrankung eines Beamten kommt, so kann ein Dienstherr auch den sozialen Verpflichtung gegenüber dessen Familien in Form von Beihilfen nachkommen. Es wird der Teil der Kosten übernommen, der durch eine Eigenvorsorge nicht abgedeckt werden kann. Auch wegen dieser Tatsache ist es so, dass Beamten vom Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Beitrag an der privaten Krankenversicherung erhalten. Es werden vom Arbeitgeber auch nur Teile von Kosten übernommen, so dass von einer Teilhilfe, anstatt von Beihilfe, die Rede sein müsste. Jetzt stellt sich aber natürlich auch die Frage für welche Beamten denn eigentlich eine Beihilfe gewährt wird.

Die Regelungen gelten für Richter, Versorgungsempfänger, Berufssoldaten, Soldaten im Ruhestand, Zeitsoldaten und Beamten eben. Eine Berechtigung für Beihilfe ist in der Regel gegeben für die Zeit, in der die Personen auch Bezüge bekommen. Auch gibt es einen leichteren Zugang zur PKV für Beamte. Wenn ein Beamter gesetzlich versichert ist mit den Angehörigen seiner Familie, so hat er aufgrund von erleichterten Aufnahmebedingungen ab dem 1. Januar 2005 die Möglichkeit, dass ihm ein Wechsel in die PKV erleichtert wird. Eine Voraussetzung ist aber, dass es zu diesem Zeitpunkt schon ein Dienstverhältnis gegeben hat. Ist dies der Fall, so treffen einige Erleichterungen auf diese Personengruppe zu. Es wird beispielsweise kein Antrag aufgrund von befürchteten Risiken abgelehnt.

Auch werden Leistungsauschlüsse außen vorgelassen. Es gibt ja bei der PKV auch Zuschläge, wenn erschwerte Risiken vorliegen und diese werden, in Form einer Erleichterung, hierbei auf maximal 30 Prozent vom tariflichen Beitrag begrenzt. In vielen Fällen ist ein Zuschlag ohnehin nicht notwendig. Wenn ein Beamter erst ab 1. Januar sein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hat, so kann er jedoch auch zu vereinfachten Bedingungen zur PKV wechseln.

Auch im Kreditbereich gibt es mit dem Beamtendarlehen spezielle Konditionen.

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