Beitragssteigerungen in der PKV

Zum Jahreswechsel müssen sich Männer in den privaten Krankenversicherungen auf deutlich steigende Beiträge einstellen. Für Frauen gilt das Gegenteil. Sie können sich auf etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen. Warum eigentlich?

Seit letztem Jahr ist das sogenannte allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Im Volksmund auch als Anti – Diskriminierungsgesetz bekannt, soll es dafür sorgen, dass jeder am gesellschaftlichen Leben ohne Einschränkungen durch Rasse, Geschlecht oder Behinderung teilnehmen kann. Für Schlagzeilen sorgte das neue Recht durch zum Teil unsinnige Klagen an deutschen Gerichten. Einfluß hat die Regelung auch auf die deutsche Versicherungslandschaft. Gerade Frauen zahlen deutlich höher Beiträge zur PKV. Begründet wird dies seitens der Versicherer über das generell höhere Krankheitsrisiko durch die Schwangerschaft und größere Lebenserwartung. Das Inkrafttreten des AGG hat diesen Grundsatz obsolet gemacht. Der Gesetzestext verbietet eindeutig die Unterschiedsbehandlung infolge der Schwangerschaft. Aus diesem Grund ist die private Versicherungswirtschaft gezwungen, die Beitragszahlungen an die neuen Richtlinien anzupassen. Für Männer bedeutet dies, das ab 01. Januar 2008 eine Mehrbelastung um 10 Prozent ansteht. Frauen werden im gleichen Rahmen entlastet, zahlen aber weiterhin höhere Beiträge. Besonders dürfte die Erhöhung alle Versicherten zwischen 20 und 40 treffen. Die Versicherer suchen allerdings noch nach Möglichkeiten, um einen Teil der Beiträge auch an ältere Mitglieder der PKV weiter zureichen.

Die neue Verordnung verbietet keine getrennten Tarife, die Argumentation über die höhere Durchschnittslebenserwartung bei Frauen hat weiterhin Bestand. Einige Experten teilen diese Ansicht allerdings nicht und üben heftige Kritik an der Beibehaltung dieser, in ihren Augen unsinnigen Regelung.

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