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	<title>Private Krankenversicherung &#187; Krankenversicherung</title>
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	<description>Krankenversicherung und Versicherungen</description>
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		<title>pkvtest.org für Ihre private Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 16:32:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david.reisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Krankenversicherung ist in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Im Vergleich mit anderen Ländern kann sich Deutschland glücklich schätzen, ein gut funktionierendes Gesundheitswesen zu haben. Doch auch wenn viele Leistungen in einer gesetzlichen Krankenversicherung verankert sind, entfallen sehr häufig hohe Selbstkostenbeträge. Durch eine private Krankenversicherung genießt der Versicherte einen viel größeren Versicherungsschutz. Dieser kann jedoch nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Krankenversicherung ist in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Im Vergleich mit anderen Ländern kann sich Deutschland glücklich schätzen, ein gut funktionierendes Gesundheitswesen zu haben. Doch auch wenn viele Leistungen in einer gesetzlichen Krankenversicherung verankert sind, entfallen sehr häufig hohe Selbstkostenbeträge. Durch eine private Krankenversicherung genießt der Versicherte einen viel größeren Versicherungsschutz. Dieser kann jedoch nur ab einem gewissen Mindesteinkommen oder bei Selbstständigkeit beantragt werden. Auf der Internetseite pkvtest.org kann man sich ganz unverbindlich ein Angebot über eine private Krankenversicherung einholen.<span id="more-260"></span></p>
<p><strong>Der PKV Test:</strong><br />
 Der <strong>Private Krankenversicherungsrechner</strong> fragt einen nach der Berufsgruppe, dem Geschlecht und dem Jahrgang. Auf Grund dieser Daten können die möglichen Beiträge berechnet werden. Je älter man ist, desto höher fallen die Mitgliedsbeiträge meistens aus. Dies hängt selbstverständlich auch damit zusammen, dass ältere Menschen viel krankheitsanfälliger als die junge Generation sind. Macht man auf <a href="http://www.pkvtest.org/">pkvtest.org</a> den Test, werden einem drei verschiedene Pakete angeboten. Diese beinhalten verschiedene Leistungsansprüche. Der Grundschutz stellt dabei die wenigsten Leistungen zur Verfügung. Mit dem Komfortschutz erhält man die höchste Versicherungsmöglichkeit. Dieser beinhaltet Leistungen, die zu großen Teilen mit 100% abgedeckt sind. Möchte man sich für eine Zwischenvariante entscheiden, bietet sich der Standardschutz an. Dieser bietet in der Regel ein gutes Versorgungspaket, welches sehr häufig von den Kunden gewählt wird. </p>
<p><strong>Die Versicherungen:</strong><br />
Auf pkvtest.org werden einem verschiedene Versicherungsgesellschaften vorgestellt. Dort bekommt man sehr detaillierte Informationen zu den einzelnen Unternehmen. Über das Internet können gezielt bei den Versicherungen Angebote zu privaten Krankenversicherungen eingeholt werden. Auch über pkvtest.org kann sehr einfach ein Angebot angefordert werden. Dadurch erhält man bequem von zu Hause aus verschiedene Optionen für den optimalen Versicherungsschutz vorgelegt. Damit sollte die Auswahl für ein bestimmtes Produkt viel einfacher sein. </p>
<p>Die <strong>privaten Krankenversicherungen</strong> erfreuen sich großem Zulauf. Die hohen Beiträge werden dabei gerne in Kauf genommen. An der Gesundheit sollte man auch nicht unbedingt sparen. Viele wissen sich gerne mit einer privaten Krankenversicherung in Sicherheit. Außerdem wird man auch bevorzugt behandelt. Die Ärzte legen sehr viel Wert auf ihre privat versicherten Patienten. </p>
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		<title>Krankenversicherung bei 400 euro Job</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 19:32:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david.reisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einem 400 Euro Job, vielen Arbeitnehmern auch unter dem Begriff Minijob bekannt, gelten bezüglich der Krankenversicherungen andere Regelungen, als bei einem normalen Arbeitsentgelt von über 400 Euro pro Monat. Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass der Arbeitnehmer bei einem sogenannten Minijob von der Pflicht, Beiträge an die Krankenversicherung zu zahlen, befreit ist. Umgekehrt bedeutet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einem 400 Euro Job, vielen Arbeitnehmern auch unter dem Begriff Minijob bekannt, gelten bezüglich der Krankenversicherungen andere Regelungen, als bei einem normalen Arbeitsentgelt von über 400 Euro pro Monat. Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass der Arbeitnehmer bei einem sogenannten Minijob von der Pflicht, Beiträge an die Krankenversicherung zu zahlen, befreit ist. </p>
<p>Umgekehrt bedeutet dieses aber auch, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Wer ausschließlich den 400 Euro Job ausübt muss also dafür Sorge tragen, dass er anderweitig den Krankenversicherungsschutz erhält. Der Arbeitgeber ist bei einem Minijob jedoch verpflichtet, pauschalierte Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zu zahlen.<span id="more-255"></span></p>
<p><strong>Krankenversicherung beim Nebenjob</strong></p>
<p>Wer seinen 400 Euro Job nebenberuflich zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, also meistens seinem Hauptberuf, ausübt, für den stellt die Krankenversicherung in Bezug auf den Minijob keine Schwierigkeiten dar. Die Krankenversicherung ist durch das erste Arbeitsverhältnis gegeben, denn hier werden monatliche Pflichtbeiträge über den Arbeitgeber abgeführt. Der Nebenjob beziehungsweise 400 Euro Job ist damit krankenversicherungsfrei.</p>
<p><strong>400 Euro Job und Familienversicherung</strong></p>
<p>Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können über den Hauptverdiener der Familie kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Familienmitglied einen 400 Euro Job als einzige Tätigkeit ausführt. Somit besteht über die Familienversicherung ein voller Krankenversicherungsschutz.</p>
<p><strong>Krankenversicherung bei 400 Euro Job und Studium</strong></p>
<p>Wer ein Studium aufgenommen hat, der ist ebenfalls gesetzlich zur Zahlung von Pflichtbeiträgen in die Krankenkasse verpflichtet, wenn er nicht sogar weiterhin über die Eltern kostenfrei mitversichert werden kann. Die Beiträge für eine studentische Krankenversicherung sind dabei monatlich pauschal zu zahlen und werden gesetzlich festgelegt. Die Beitragshöhe ist also nicht von der jeweiligen Versicherung abhängig. Über diese studentische Krankenversicherung besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn neben dem Studium ein 400 Euro Job ausgeübt wird.</p>
<p><strong>Pflichten des Arbeitgebers beim 400 Euro Job</strong></p>
<p>Wie bereits eingangs erwähnt ist der Arbeitgeber zur Zahlung pauschalierter Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet. Da der Arbeitnehmer keine Beiträge bezahlen muss, wird bei einem solchen Minijob auch nicht an einzelne Krankenkassen bezahlt. Stattdessen ist die sogenannte Bundesknappschaft als Versicherung für alle 400 Euro Jobs zuständig. Die Beiträge vom Arbeitgeber sind also dort hin abzuführen. Der pauschalierte Krankenkassenbeitrag den der Arbeitgeber bei einem Minijob zu zahlen hat, beträgt 13 Prozent vom Arbeitsentgelt. </p>
<p>Dazu kommen noch 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag, insgesamt also 28 Prozent vom jeweiligen Entgelt. Der Arbeitnehmer darf mit diesen Beträgen nicht belastet werden, er erhält sein vereinbartes Geld brutto für netto vom Arbeitgeber. Bei einem Minijob, der in einem Privathaushalt ausgeübt wird, beispielsweise bei Reinigungskräften, gelten pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung von jeweils nur fünf Prozent für den Arbeitgeber.</p>
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		<title>Pkv bei Schwangerschaft &#8211; Vorteile Private Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 19:03:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david.reisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Schwanger? Besser privat oder gesetzliche versichert? Bei einer Schwangerschaft stürmen viele Fragen auf die werdende Mutter ein. Neben dem Namen des Kindes sind die Vorsorgemaßnahmen während und nach der Schwangerschaft von zentraler Frage. Diese Leistungen werden von der jeweiligen Krankenkasse gezahlt, hier stellt sich schnell die Frage, lohnt sich der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schwanger? Besser privat oder gesetzliche versichert?</strong></p>
<p>Bei einer Schwangerschaft stürmen viele Fragen auf die werdende Mutter ein. Neben dem Namen des Kindes sind die Vorsorgemaßnahmen während und nach der Schwangerschaft von zentraler Frage. Diese Leistungen werden von der jeweiligen Krankenkasse gezahlt, hier stellt sich schnell die Frage, lohnt sich der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse?</p>
<p>Die Möglichkeit, sich privat zu versichern, besteht für Personen, die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse haben. Hierzu zählen Beamte, Selbständige, Freiberufler sowie Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttogehalt 49.500,- Euro überschreitet. Private Krankenversicherer sind Wirtschaftsunternehmen, so dass eine Aufnahme bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft meistens abgelehnt wird.<span id="more-253"></span></p>
<p><strong>medizinische Vor- und Nachteile während der Schwangerschaft</strong><br />
Gesetzliche Krankenkassen haben das Leistungsbudget in den letzten Jahren immer wieder gekürzt oder verlangen stärkere Eigenbeteiligungen. Dies ist bei privaten Krankenversicherungen nicht der Fall, sie bieten im Regelfall sogar zusätzliche Leistungen, wie etwa weitere Ultraschalluntersuchungen oder HIV-Tests an.</p>
<p><strong>finanzielle Vor- und Nachteile in der Geburtsphase</strong><br />
Das Mutterschaftsgeld wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von der gesetzlichen Krankenversicherung (13,- Euro pro Tag) gezahlt, den Differenzbetrag trägt der Arbeitgeber. Privat versicherte Frauen erhalten ebenfalls Mutterschaftsgeld, jedoch nur eine Pauschale von 210,- Euro, während der Zuschuss des Arbeitgebers nach dem höheren Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen berechnet wird.</p>
<p><strong>Nach der Geburt</strong><br />
Im Regelfall sind Frauen, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, drei Jahre lang beitragsfrei versichert. Hierbei gibt es allerdings verschiedene Ausnahmen, wenn die Familienversicherung nicht greift, hier wird der Beitrag dann nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet. Bei privaten Krankenversicherungen sind auch in der Zeit nach der Entbindung Beiträge zu zahlen. Jedoch bieten einige Versicherer Wahltarife an, die eine Befreiung von der Beitragspflicht für bis zu einem Jahr vorsehen. Vernachlässigen sollte man auch nicht die Frage nach der Versicherung des Kindes. Prinzipiell wird das Kind bei dem Elternteil versichert, der das höhere Einkommen hat. Bei einer privaten Krankenversicherung bedeutet dies, eine Extraversicherung für das Kind abzuschließen, während es bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert ist.</p>
<p><strong>Für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung in der Schwangerschaft?</strong></p>
<p>Eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist aus medizinischen Gründen sicherlich vorteilhaft, da sie ein größeres Paket an Leistungen für die werdende Mutter enthält. Finanziell gesehen lohnt es sich, wenn die Elternzeit nur ein Jahr betragen soll, da die Kosten für die private Krankenversicherung aus dem Elterngeld bezahlt werden können. Ist die Familienplanung bereits abgeschlossen und eine spätere Arbeitsaufnahme geplant, bei der ein entsprechendes Gehalt, das zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung berechtigt, erzielt wird, lohnt sich dies ebenfalls.</p>
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		<title>Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 09:30:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david.reisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitslos? Was passiert mit der privaten Krankenversicherung? Gerade in Zeiten der Finanzkrise und der daraus resultierenden Wirtschaftskrise kann es passieren, dass auch Besserverdiener einmal arbeitslos werden. Eine häufig gestellte Frage ist dann, was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung? Gesetzliche Regelungen Die gesetzlichen Regelungen für diesen Fall sind im Sozialgesetzbuch V § 8 beschrieben. Hiernach wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Arbeitslos? Was passiert mit der privaten Krankenversicherung?</strong></p>
<p>Gerade in Zeiten der Finanzkrise und der daraus resultierenden Wirtschaftskrise kann es passieren, dass auch Besserverdiener einmal arbeitslos werden. Eine häufig gestellte Frage ist dann, was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?</p>
<p><strong>Gesetzliche Regelungen</strong></p>
<p>Die gesetzlichen Regelungen für diesen Fall sind im Sozialgesetzbuch V § 8 beschrieben. Hiernach wird jeder Arbeitnehmer, der Arbeitslosengeld (auch Arbeitslosengeld II) bezieht, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer unter 55 Jahre alt ist und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert war. Zudem muss dessen private Krankenversicherung mindestens denselben Umfang wie die gesetzliche Krankenversicherung bieten. Die Arbeitsagentur übernimmt dann die Kosten bis zur Höhe der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit gestellt werden, ansonsten ist die Zwangsversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse rechtsbindend.</p>
<p><strong>Private Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV)</strong></p>
<p>Seit dem 1. Januar 2009 dürfen Empfänger des Arbeitslosengelds II, die vorher privat versichert waren, weiterhin in ihrer privaten Krankenversicherung bleiben. Allerdings wird nur ein Höchstsatz von 129,54 Euro ausbezahlt, so dass der Differenzbetrag selbst entrichtet werden muss. Diese Regelung ist allerdings umstritten und beschäftigt derzeit das Bundessozialgericht. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 19. Januar 2011 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass auch bei einer privaten Krankenversicherung die vollen Kosten für eine Versicherung im Standardtarif zu zahlen sind.</p>
<p><strong>Welche Entscheidung ist richtig?</strong></p>
<p>Die Frage, ob eine Person wieder in die gesetzliche Krankenversicherung gehen soll oder weiterhin privat versichert bleibt, ist ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls schwierig. Auf der einen Seite bietet eine private Krankenversicherung in punkto Medikamentenverschreibung, Wartezeiten bei Fachärzten gewisse Vorteile. Auf der anderen Seite können die Kosten schnell bei einem ohnehin eingeschränkten Budget zu hoch werden, gerade, wenn man aufgrund von Vorerkrankungen einen erhöhten Beitrag zahlt. </p>
<p>Grundsätzlich sollte man sich auch über den eigenen Familienstand Gedanken machen, ist die Person alleinstehend oder verheiratet? Arbeitet der Ehepartner und bei welcher Versicherungsart (gesetzlich oder privat) ist er versichert? Auch eventuelle Kinder, die bei einer privaten Krankenversicherung Extrakosten verursachen, in der gesetzlichen allerdings beitragsfrei versichert sind, müssen berücksichtigt werden.</p>
<p>Von Bedeutung sollte auch die oftmals schwer zu kalkulierende Frage sein, wie lange man mit einer Arbeitslosigkeit rechnet. Ist diese nur von kurzer Dauer, so ist es besser in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, da die erworbenen Anwartschaften erhalten bleiben. Dieses Risiko kann man durch den Abschluss einer Anwartschaftversicherung ausschließen, allerdings muss diese vom Arbeitslosengeld selbst bezahlt werden.</p>
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		</item>
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		<title>Private Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 05:33:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david.reisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die private Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts Ein Auslandsaufenthalt in Europa ist bei einer privaten Vollkrankenversicherung in den meisten Fällen mit eingeschlossen, gesetzlich Versicherte können eine private Zusatzversicherung abschließen, um auch im Ausland umfassenden Krankenversicherungsschutz zu genießen. Berücksichtigt werden sollte allerdings, dass bei einem längerfristigen außereuropäischen Auslandsaufenthalt, etwa aus beruflichen Gründen, eine extra Zusatzversicherung abgeschlossen werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die private Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts</strong></p>
<p>Ein Auslandsaufenthalt in Europa ist bei einer privaten Vollkrankenversicherung in den meisten Fällen mit eingeschlossen, gesetzlich Versicherte können eine private Zusatzversicherung abschließen, um auch im Ausland umfassenden Krankenversicherungsschutz zu genießen. Berücksichtigt werden sollte allerdings, dass bei einem längerfristigen außereuropäischen Auslandsaufenthalt, etwa aus beruflichen Gründen, eine extra Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.</p>
<p>Privat versicherte Studenten, die oftmals über Sondertarife versichert sind, müssen jedoch damit rechnen, dass ihre Versicherung im Ausland keinen Versicherungsschutz mehr gewährt, da ihre Versicherungen mit denen der gesetzlichen Krankenkassen gleichgestellt sind. Hat das Gastland kein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen, müssen anfallende Kosten oft selbst getragen werden. Hier empfiehlt es sich, den Versicherungsvertrag anzuschauen und sich ggf. bei einem Auslandsaufenthalt mit einer Zusatzversicherung abzusichern.<span id="more-248"></span></p>
<p><strong>Leistungsübersicht</strong></p>
<p>Bei den meisten privaten Krankenversicherungen können Versicherte in ganz Europa Leistungen wie in Deutschland in Anspruch nehmen. Innerhalb der EU dürfen sich Versicherte sogar ohne zeitliche Beschränkung aufhalten. Wer jedoch Europa verlässt, hat in der Regel nur zwischen ein und drei Monaten Versicherungsschutz bei Erkrankungen und Unfällen durch die private Krankenversicherung. Im Falle von Krankheiten, die ein Reisen unmöglich machen, verlängert sich diese Frist natürlich. Rücktransporte nach Deutschland sind bei den meisten Versicherern ebenfalls mit abgesichert, solange es sich um europäische Länder handelt. Für nicht-europäische Länder muss der Rücktransport dagegen extra versichert werden.</p>
<p>Wird der Wohnsitz aus EU hinaus verlegt, erlischt in der Regel das Versicherungsverhältnis, es sei denn, es werden Zusatzvereinbarungen abgeschlossen, die aber mit deutlichen Prämienerhöhungen einhergehen. In so einem Fall ist es oftmals günstiger sich vor Ort zu versichern und die Versicherung in der privaten Krankenversicherung in eine Anwartschaft umzuwandeln, falls eine Rückkehr nach Deutschland angestrebt wird.<br />
Private Zusatzversicherungen für das Ausland schließen Behandlungen bereits bestehender Krankheiten, sowie die Behandlung chronischer Krankheiten oftmals aus.</p>
<p><strong>Fazit</strong><br />
Wichtig ist zu beachten, was im Versicherungsvertrag genau steht und im Zweifelsfall vor dem Auslandsaufenthalt bei der Versicherung nachzufragen. Gerade wer die EU und mit ihr assoziierte Länder verlässt, sollte unbedingt vorher prüfen, ob Versicherungsschutz besteht und wenn ja, was dieser alles mit abdeckt, da es ansonsten sehr schnell, sehr teuer werden kann. Wichtig ist zudem, dass auch bei nicht-europäischen Ländern eine Rückführung mit eingeschlossen ist, denn gerade hierbei können erhebliche Kosten anfallen.<br />
Kosten, die bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen im Ausland anfallen, müssen oftmals sofort beglichen werden. Hier empfiehlt es sich ebenfalls mit der Krankenversicherung abzuklären, was in so einem Fall zu tun ist, oftmals übernehmen private Krankenversicherer auch sofort die Summe. Manche allerdings ersetzen die Auslagen erst nach Einreichung der Rechnung. Das kann dauern und sollte auch im Vorfeld geklärt werden, um nicht unerwartet mittellos zu sein.</p>
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		<item>
		<title>Pkv Arbeitgeberanteil 2011</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 05:32:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david.reisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wissenswertes zum Arbeitgeberanteil 2011 Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer in der privaten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten diese einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Während die Zuschussberechnung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung verhältnismäßig einfach geregelt ist, gestaltet sich die Berechnung bei privat Krankenversicherter etwas komplizierter. Grundvoraussetzung für einen Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten einer privaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wissenswertes zum Arbeitgeberanteil 2011</strong></p>
<p>Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer in der privaten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten diese einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Während die Zuschussberechnung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung verhältnismäßig einfach geregelt ist, gestaltet sich die Berechnung bei privat Krankenversicherter etwas komplizierter.</p>
<p>Grundvoraussetzung für einen Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten einer privaten Krankenversicherung ist die Art und der Umfang der Versicherungen. Es müssen in jedem Fall mindestens die gleichen Bereiche wie in einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sein. Dazu gehört insbesondere auch die Krankenfortzahlung ab dem 43. Krankentag (bis zum 42. Tag trägt der Arbeitgeber wie bei gesetzlich Versicherten die Kosten).<span id="more-246"></span></p>
<p>Unabhängig von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses wird dieser immer steuerfrei durch den Arbeitgeber gewährt.<br />
Die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitgeberanteils ist der Beitrag, der laut Bescheinigung der privaten Krankenversicherung zu zahlen ist. Begrenzt ist der Zuschuss jedoch auf maximal 50 % des Beitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der gesetzlichen Pflegeversicherung.</p>
<p>Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sich einerseits nach den eigenen sozialversicherungspflichtigen Gehaltsbestandteilen und andererseits der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Im Jahr 2011 ist diese Beitragsbemessungsgrenze nicht gewohnt angehoben worden, sondern ausnahmsweise gesenkt. Da gleichzeitig jedoch der Beitragssatz von vorher 14,9 % auf 15,50 Prozent erhöht hat, ergibt sich folgende Berechnung:</p>
<p>Beitragsbemessungsgrenze (kurz: BBG) 2011 pro Monat: 3.712,50 EUR<br />
Arbeitgeberanteil in Höhe von 7,3 % von der BBG: 271,01 EUR<br />
Maximal kann also vom Arbeitgeber ein steuerfreier Zuschuss in Höhe von 271,01 EUR pro Monat gewährt werden. Dazu kommen maximal weitere 36,20 EUR für die private Pflegeversicherung, welche sich analog berechnen lassen.<br />
Um die Berechnung nach den vorgenannten Grundsätzen für den Arbeitgeber zu ermöglich stellen die privaten Krankenversicherer eine Arbeitgeberbescheinigung aus. Diese enthält die relevanten Daten für das Versicherungsverhältnis.</p>
<p>Bei der Berechnung spielt es jedoch keine Rolle, ob für den Beitrag auf der Arbeitgeberbescheinigung noch andere Personen mitversichert sind. Denn der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich ausschließlich nach dem zu zahlenden Beitrag.<br />
Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet einen Zuschuss zu gewähren, der über die 50 % hinausgeht.<br />
Die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses ist immer an die Bedingung der Gehaltszahlung gebunden. So entfällt beispielsweise ab dem 43. Krankheitstag und somit bei dem Bezug von Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung der Arbeitgeberzuschuss. Ein weiteres Beispiel für den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses ist bei Frauen der Zeitraum in dem Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wird.</p>
<p>Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass Beitragserstattungen der privaten Krankenversicherung nur dem Arbeitnehmer zustehen. Diese mindern weder rückwirkend noch für die Zukunft den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die verschiedenen Vorteile bei einer privaten Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.pkv-blog.de/die-verschiedenen-vorteile-bei-einer-privaten-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 31 Mar 2010 16:06:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david.reisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer darf in die private Krankenversicherung? Bevor man in eine private Krankenversicherung wechseln kann, muss man als Arbeitnehmer gewisse Auflagen erfüllen. Wer regelmäßig in jedem Monat mehr als 4.012,50 Euro brutto verdient, was gleichzusetzen ist mit einem ständigen Jahreseinkommen brutto von mehr als 48.150,– Euro, darf komplett in die private Krankenversicherung wechseln und sich dort [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer darf in die private Krankenversicherung?</strong></p>
<p>Bevor man in eine private Krankenversicherung wechseln kann, muss man als Arbeitnehmer gewisse Auflagen erfüllen. Wer regelmäßig in jedem Monat mehr als 4.012,50 Euro brutto verdient, was gleichzusetzen ist mit einem ständigen Jahreseinkommen brutto von mehr als 48.150,– Euro, darf komplett in die private Krankenversicherung wechseln und sich dort freiwillig versichern. Des Weiteren dürfen Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in die private Versicherung wechseln. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass diese Berufsgruppe nur 80 % der jeweilig gezahlten Leistungen von der privaten Krankenversicherung wieder zurückbekommt. <span id="more-235"></span><br />
<strong>Der Wechsel bei anderen Berufsgruppen</strong></p>
<p>Jeder Mensch, der eine selbstständige Tätigkeit ausübt, darf ohne Rücksicht auf die Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. Die Menschen, die als Freiberufler gelten bzw. freie Berufe ausüben, unterliegen ebenfalls nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Etwas anders sieht es bei der Gruppe der verschiedensten Ärzte aus. Diese haben eine eigene gesonderte Krankenkasse und können daher nur eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Landwirte, Gärtner und alle Künstler gelten zwar als selbstständig, unterliegen aber dennoch der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Doch auch in der gesetzlichen Krankenkasse können sich alle Menschen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig versichern lassen. </p>
<p><strong>Die Vorteile in der PKV</strong></p>
<p>Einer der wesentlichen Vorteile in der PKV ist die absolute freie Arztwahl. Dies bedeutet, dass der Arzt jederzeit gewechselt werden kann, auch innerhalb eines Quartals. Weiterhin bekommen privat Versicherte bessere und teurere Medikamente als die gesetzlich Versicherten. Des Weiteren brauchen privat versicherte Personen nicht so lange in den Wartezimmern der Ärzte zu warten und genießen daher auch eine bevorzugte Behandlung. Schließlich bringen privat Versicherte jedem Arzt mehr Geld ein als gesetzlich Versicherte. Ein weiterer Vorteil liegt im jeweiligen Versicherungsschutz. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung dieser festgelegt ist, kann er bei der PKV je nach Leistungsumfang variieren. Der Beitrag für eine private Krankenversicherung richtet sich nach Alter, Geschlecht und dem gewählten Tarif des Versicherten, während die Beiträge in der GKV einem festgelegten Prozentsatz nach dem Solidaritätsprinzip unterliegen. Doch kann der Beitragssatz durch unterschiedliche Selbstbehalte noch weiter reduziert werden. </p>
<p><strong>Die Unterschiede in den privaten Krankenversicherungen</strong></p>
<p>Jede private Krankenversicherung hat einen sogenannten PKV Basistarif, in dem die wichtigsten Vorteile für den Versicherten zur Geltung kommen. In diesem Basistarif sind die grundsätzlichen Leistungen einer PKV enthalten, darunter beispielsweise auch die Unterbringung des Patienten in einem Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. Aber auch Private Krankenversicherungen im Vergleich können bei manchen Behandlungsarten Unterschiede ersichtlich machen. Daher sollte sich jede Person, die eine private Krankenversicherung abschließen möchte, bereits im Vorfeld über die einzelnen Leistungen der verschiedenen PKV informieren und anschließend entscheiden, in welche PKV sie eintreten möchte. Weitere Informationen findet man auf <a href="http://www.welche-private-krankenversicherung.de">www.welche-private-krankenversicherung.de</a> </p>
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		<title>Der Standardtarif für Rentner!</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Jan 2008 06:26:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>david.reisner</dc:creator>
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