Das neue Jahr in der PKV – Anhebung der Bemessungsgrenze
Ab 2008 gilt für alle Arbeitnehmer eine neue Versicherungspflichtgrenze. Wer von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einem privaten Anbieter wechseln möchte, muss im nächsten Jahr rund ein Prozent mehr Einkommen nachweisen. Lag die Höchstgrenze für Angestellte in diesem Jahr noch bei 3975,- Euro, werden im neuen Jahr schon 4012,50 Euro auf dem Lohnzettel stehen müssen. Wer seinen Versicherungsschutz behalten möchte, sollte also schleunigst bei seinem Chef um eine Gehaltserhöhung bitten. Allen anderen bleibt nur der Biss in den sauren Apfel der gesetzlichen Krankenkasse.
Mit der Versicherungspflichtgrenze legt der Gesetzgeber fest, wer sich als Arbeitnehmer in einer Krankenkasse seiner Wahl versichern darf und wer sich gesetzlich versichern muss. Als Bemessungsgrundlage dient die allgemeine Lohnentwicklung innerhalb Deutschlands. Und die zeigt, offiziell zumindest, nach oben. Was unser Portemonnaie dazu sagt, kann sich jeder denken.
Die Pflichtgrenze darf nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden. Seit 2003 werden beide getrennt voneinander betrachtet. Letztere steigt im kommenden Jahr auf 43.200,- Euro. Für Arbeitnehmer, die sich vor dem 01. Januar 2003 in einer PKV befanden, wurde eine eigene Bemessungsgrenze geschaffen.
Da der Wechsel für Angestellte noch nicht kompliziert genug ist, hält die Gesundheitsreform noch einige kleine Stolpersteine bereit. Um in den Genuss von Chefarztbehandlung und Einzelzimmer zu kommen, reicht es heute nicht mehr, nur die Pflichtgrenze zu überschreiten. In den letzten drei Jahren muss dies der Fall gewesen sein. Wer 2006 und 2007 4.000 Euro als Arbeitsentgelt zu Buche stehen hatte, darf im nächsten Jahr den Wechsel abschreiben. Schade, aber so kann man den Markt auch reglementieren.