Die Frist für Nichtversicherte läuft ab
Wer immer noch ohne den Schutz einer Krankenversicherung lebt, gegen den läuft unerbittlich die Uhr. Zum einen werden die Beitragsnachzahlungen immer höher, zum anderen drohen diesem Personenkreis mit dem Jahreswechsel zu 2008 empfindliche Mehrausgaben. Mit dem Datum 01.01.2008 laufen in den privaten Krankenversicherungen die Fristen aus, zu denen die Kassen die Kosten für bereits begonnene Behandlungen nach einer gewissen Wartezeit übernehmen. Im nächsten Jahr muss jeder Versicherte diese Zahlungen selbst tragen. Und deren Höhe dürfte in vielen Fällen den Rahmen des Möglichen weit übersteigen. Erfolgt mit dem Eintritt in die PKV der Wechsel in eine private Prflegeversicherung, wird es noch teurer. Die Pfllegeversicherer können dan Beiträge verlangen, die den gesetzlichen Höchstbetrag von 60,- Euro weit übersteigen.
Gerade die Gesundheitsreform wird von einigen Nichtversicherten als Allheilmittel für ihre Sorgen angesehen. Durch die Einführung des modifizierten Standardtarifes und 2009 des Basistarifes, können auch ehemalige Mitglieder der PKV, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, wieder in die alten Kassen zurück kehren. Und die Versicherer dürfen diese Personen nicht einfach ablehnen oder aufgrund der Krankengeschichte überhöhte Risikozuschläge verlangen. Was aber nicht oder nur den Wenigsten bekannt ist – die Kassen dürfen über den Leistungsauschluss die Zahlungen für bereits begonnene Behandlungen verweigern.
Alle, die geplant haben, sich im Krankheitsfall zu versichern und so in den Genuss der Leistungen zukommen, haben auf das falsche Pferd gesetzt. Es bleibt nichts weiter übrig, als die verbleibende Frist bis zum 31.12.2007 zu nutzen um einen wirksamen Schutz für den Notfall in der Hand zu halten.