Die neue Welt der Wahltarife
Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung sind ja bereits seit einigen Wochen in aller Munde. Egal, ob von Seiten der privaten Versicherungswirtschaft oder Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen. Die Diskussionen wurden zum Teil sehr hitzig und wortreich ausgetragen. Seit wenigen Tagen liegt nun auch ein erstes Gerichtsurteil zu den neuen Tarifen vor. Wie in mehreren Quellen nachgelesen werden kann, hat das Bundessozialgericht (BSG) gegen die Klage eines Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen entschieden.
Dieser hatte gegen die Änderung der Karenzzeit seines Krankengeldes geklagt. Aufgrund seines hohen Alters und der Krankengeschichte käme ein Wechsel in eine PKV nicht mehr in Frage. Der Ansicht des Klägers, eines selbstständigen Malermeisters, in seinem Fall dann wenigstens die Beiträge zu senken, konnte das BSG ebenfalls nicht entsprechen. Mit einer Satzungsänderung verlegte die Kasse den Beginn der Zahlungen für Selbstständige vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit auf die 3. Woche. Damit wurden die Leistungen erheblich beschnitten. Da die Wahltarife den Versicherer über einen Zeitraum von 3 Jahren an seine Versicherungen binden, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, diese vorher zu kündigen. Selbst vom Sonderkündigungsrecht kann nicht Gebrauch gemacht werden. Dieses sieht vor, dass der Versicherte im Fall von Beitragserhöhungen die Versicherung kündigen kann.
Mit den Wahltarifen hat der Gesetzgeber dieses Recht ausgehebelt. Die Folgen werden jetzt sichtbar. Das BSG hat sich gegen den Antrag des Versicherten entschieden. Nach Aussage der Richter müssen die Mitglieder der Krankenversicherung solche Leistungskürzungen hinnehmen. Ein weiteres, schwerwiegendes Manko der neuen Tarife – die Versicherungen legen keine Altersrückstellungen an. Ich kann mich nur den Ansichten von Manfred Walter anschließen und seine Ratschläge an die Leser weitergeben.