Die Qual der Wahl

Das Angebot hört sich mehr als verlockend an – gesetzlich versichert und doch sparen. Seit der Einführung der Wahltarife mit der Gesundheitsreform überschlagen sich die Angebote der Kassen. Ob die Versprechen auch gehalten werden, offenbart sich erst auf den zweiten Blick. In einigen Tarifmodellen macht das Kleingedruckte schnell die angeblichen Vorteile wieder zunichte. Seit 01.April 2007 dürfen die gesetzlichen Kassen ihren Mitgliedern folgende Wahltarifmodelle anbieten:

· Selbstbehalttarife:

o Der Versicherte verpflichtet sich, einen Teil der Kosten, die der Kasse bei einem Arztbesuch entstehen würden aus eigener Tasche zu finanzieren. Im Gegenzug erhält er eine Prämie ausgezahlt.

o Gerade dieses Tarifmodell ist mit einiger Vorsicht zu genießen. Einige Krankenkassen verrechnen die Leistungen mit festen Beträgen, andere arbeiten mit den tatsächlichen Kosten – ein teurer Arztbesuch kann schnell dazu führen, dass der Versicherte draufzahlt, anstatt Leistungen zurück zubekommen.

o Werden Familienmitglieder mit versichert, berücksichtigt die Krankenkasse auch deren Arztbesuche. Familien werden also eindeutig benachteiligt und sollten darauf verzichten, einen der Selbstbehalttarife zu wählen.

o Empfiehlt sich nur dann, wenn angenommen werden kann, dass in den nächsten Jahren keine oder kaum Arztbesuche anstehen.

o Vorsorgeuntersuchungen bleiben anrechnungsfrei, auf die Prämien wirken sich nur Arztbesuche mit Rezept aus.

· Kostenerstattungstarife:

o Ähnlich den privaten Versicherungen zahlt der Versicherte seine Rechnungen selbst und verlangt die Kosten von seiner Krankenkasse zurück. Da der Arzt über die Gebührentabelle der privaten Versicherungen abrechnet drohen versteckte Kosten für Leistungen, die durch den gesetzlichen Versicherer nicht übernommen werden.

· Rückzahlungstarife:

o Dieses Tarifmodell lohnt sich vor allem für Versicherte, die so gut wie gar nicht zum Arzt müssen, aber vor einem Selbstbehalttarif zurückschrecken. In Jahren ohne Arztbesuche mit Rezept erhält der Patient durch seine Krankenkasse einen Teil der Jahresbeiträge wieder zurück.

Alle Tarifmodelle haben eine Gemeinsamkeit – sie binden den Versicherten über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren an seine Versicherung. Und eine Sonderkündigung im Fall von Beitragserhöhungen ist ebenfalls nicht möglich. Bei allen Sparmöglichkeiten wiegt dieser Nachteil schwer. Mit Blick auf das Jahr 2009, indem sich der Wettbewerb unter den Krankenversicherungen noch weiter verschärfen wird, könnte so manche Kasse der Versuchung erliegen, über geschickte Beitragserhöhungen das eigene Polster noch ein wenig auszubauen. Der Dumme bei diesem Handel ist der Versicherte – ohne die Chance des Wechsels muss er wohl oder übel die höheren Beiträge hinnehmen. Auf diese Weise kann sich der angepriesene Vorteil schnell ins Gegenteil verkehren.

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