Die verschiedenen Vorteile bei einer privaten Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung?
Bevor man in eine private Krankenversicherung wechseln kann, muss man als Arbeitnehmer gewisse Auflagen erfüllen. Wer regelmäßig in jedem Monat mehr als 4.012,50 Euro brutto verdient, was gleichzusetzen ist mit einem ständigen Jahreseinkommen brutto von mehr als 48.150,– Euro, darf komplett in die private Krankenversicherung wechseln und sich dort freiwillig versichern. Des Weiteren dürfen Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in die private Versicherung wechseln. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass diese Berufsgruppe nur 80 % der jeweilig gezahlten Leistungen von der privaten Krankenversicherung wieder zurückbekommt.
Der Wechsel bei anderen Berufsgruppen
Jeder Mensch, der eine selbstständige Tätigkeit ausübt, darf ohne Rücksicht auf die Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. Die Menschen, die als Freiberufler gelten bzw. freie Berufe ausüben, unterliegen ebenfalls nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Etwas anders sieht es bei der Gruppe der verschiedensten Ärzte aus. Diese haben eine eigene gesonderte Krankenkasse und können daher nur eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Landwirte, Gärtner und alle Künstler gelten zwar als selbstständig, unterliegen aber dennoch der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Doch auch in der gesetzlichen Krankenkasse können sich alle Menschen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig versichern lassen.
Die Vorteile in der PKV
Einer der wesentlichen Vorteile in der PKV ist die absolute freie Arztwahl. Dies bedeutet, dass der Arzt jederzeit gewechselt werden kann, auch innerhalb eines Quartals. Weiterhin bekommen privat Versicherte bessere und teurere Medikamente als die gesetzlich Versicherten. Des Weiteren brauchen privat versicherte Personen nicht so lange in den Wartezimmern der Ärzte zu warten und genießen daher auch eine bevorzugte Behandlung. Schließlich bringen privat Versicherte jedem Arzt mehr Geld ein als gesetzlich Versicherte. Ein weiterer Vorteil liegt im jeweiligen Versicherungsschutz. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung dieser festgelegt ist, kann er bei der PKV je nach Leistungsumfang variieren. Der Beitrag für eine private Krankenversicherung richtet sich nach Alter, Geschlecht und dem gewählten Tarif des Versicherten, während die Beiträge in der GKV einem festgelegten Prozentsatz nach dem Solidaritätsprinzip unterliegen. Doch kann der Beitragssatz durch unterschiedliche Selbstbehalte noch weiter reduziert werden.
Die Unterschiede in den privaten Krankenversicherungen
Jede private Krankenversicherung hat einen sogenannten PKV Basistarif, in dem die wichtigsten Vorteile für den Versicherten zur Geltung kommen. In diesem Basistarif sind die grundsätzlichen Leistungen einer PKV enthalten, darunter beispielsweise auch die Unterbringung des Patienten in einem Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. Aber auch Private Krankenversicherungen im Vergleich können bei manchen Behandlungsarten Unterschiede ersichtlich machen. Daher sollte sich jede Person, die eine private Krankenversicherung abschließen möchte, bereits im Vorfeld über die einzelnen Leistungen der verschiedenen PKV informieren und anschließend entscheiden, in welche PKV sie eintreten möchte. Weitere Informationen findet man auf www.welche-private-krankenversicherung.de