Die vertragliche Leistungspflicht der PKV
Für viele Versicherte ist ein Krankenhausaufenthalt der blanke Horror. Nicht selten kommt die Frage auf, was denn eigentlich seitens der Krankenversicherung an Leistungen abgedeckt wird. Dabei reicht oft schon ein Blick in den Vertrag aus, um sich Klarheit zu verschaffen. Hier stehen alle Informationen, die wichtig sind. Unter anderem ein Absatz über die Leistungspflicht des Versicherers, also alle Behandlungen, die Seitens der privaten Krankenkasse bezahlt werden. Dazu gehört die freie Wahl des Arztes oder Zahnarztes. Im Fall einer stationären Behandlung kann der Patient die entsprechende Klinik selbst wählen. Einzige Vorraussetzung ist, das Krankenhaus muss unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und über alle notwendigen Mittel verfügen, um die Behandlung durchführen zu können. An dieser Stelle sorgen viele Seiten im Internet für Verwirrung. Beschäftigt man sich intensiver mit dem Thema PKV und World Wide Web, hat der Nutzer schnell das Gefühl, die Krankenversicherungen übernehmen anstandslos die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer. Dies gehört aber nur zum Leistungsumfang, wenn es ausdrücklich im Versicherungstarif erwähnt wird. Besteht eine Patient auf einem Einzelzimmer, ohne es in seine PKV aufgenommen zu haben, muss er die Mehrkosten aus eigener Tasche tragen.
Für psychotherapeutische Behandlungen kommen die Versicherer ebenfalls nur dann, wenn dies Gegenstand der Vertragsbedingungen ist. Ansonsten sitzt man schnell auf einem Berg Schulden. Für die Meisten von uns gehört auch eine gut gefüllte Hausapotheke zum A und O. Um Medikamente über die Krankenversicherung absetzen zu können, setzen auch private Versicherer ein Rezept voraus.
Speziell die Inanspruchnahme alternativer Heilpraktiken gehört zu den umstrittensten Leistungen. Da einige Versicherungsträger lieber der Schulmedizin vertrauen, kann der Patient keine finanzielle Unterstützung erwarten. Andere Kassen tragen die Kosten in dem Fall, dass die alternative Medizin gegenüber den herkömmlichen Behandlungen ein äquivalentes Ergebnis verspricht. Wie man sieht, in den meisten Fällen reicht ein Blick in die Vertragsbedingungen, um viele Unklarheiten zu beseitigen.