Gesetzliche Kassen geben Daten von Mitgliedern weiter

Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, hat der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung bereits vor einigen Wochen gegen mehrere Mitarbeiter verschiedener Innungskrankenkassen eine Strafanzeige gestellt. Hintergrund dieses Schritts war die Weitergabe von personenbezogenen Daten an einen privaten Versicherer. Verwendet wurden sie, um für eine Zusatzversicherung zu werben und Fakten zu den jeweils Betroffenen zu sammeln. Besonders unverschämt dürfte vielen Versicherten der Umstand erscheinen, dass die Mitarbeiter der PKV ihre Telefonate aus den Räumlichkeiten der Innungskassen führten.

Auf diesen Skandal hat die Eingabe einiger Patienten aufmerksam gemacht, die Peter Schaar und seine Datenschützer zum Handeln gezwungen hat. Die Kassen selbst sehen in ihrem Verhalten keine Verfehlung und bleiben den Vorwürfen gegenüber gelassen. Sie haben noch bis Ende April Zeit, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen und sich zu äußern. Allerdings könnte sich dieser Skandal noch weiter ausweiten, denn der Datenschutzbeauftragte geht davon aus, dass es nicht bei diesen Einzelfällen bleibt. Es sollen weitere Stichproben durchgeführt werden, um das volle Ausmaß dieser Praktiken zu offenbaren. Die Geschädigten können in der Regel nichts gegen die unberechtigte Verwendung ihrer Daten unternehmen, da sie hiervon erst sehr spät oder gar nicht erfahren. Dabei werben die gesetzlichen Versicherer mit der angeblichen Sicherheit der erhobenen Daten. In welchem Umfang sich deren Mitglieder auf dieses Versprechen verlassen können, zeigen die Untersuchungen nur zu deutlich. Und mit Einführung der neuen Gesundheitskarte dürfte sich diese Situation noch weiter verschärfen.

Ähnliche Beiträge im Krankenversicherung Blog

Leave a Reply