Kinder ohne Familienversicherung
Minderjährige Kinder sind in der Familienkrankenversicherung mitversichert. Dies glauben zumindest viele versicherte Eltern. Vom Grundsatz her ist diese Annahme auch richtig. Anders gestaltet sich hingegen die Situation, wenn der Nachwuchs über eigene Einkünfte verfügt. In diesem Fall gilt folgende Grundregel. Sobald der Verdienst entweder aus selbstständiger oder nichtselbständiger Arbeit 350 Euro übersteigt, muss für die Kinder eine eigene Versicherung her. Da in diesem Alter selten Beträge über mehr als einen 400 Euro – Job zustande kommen, sehen viele Versicherer und der Gesetzgeber diese Grenze als verbindlich an.
Da es aber in letzter Zeit vermehrt dazu gekommen ist, dass Eltern ihrem Nachwuchs Geld übertragen, sehen sich die Krankenkassen zum Handeln gezwungen. Der Grund für die Übertragung ist der Wegfall des Sparerfreibetrags. Werden also Einkünfte aus Mieteinnahmen oder Erträge aus Kapitalanlagen über die Kinder „erwirtschaftet“, flattert nicht selten nach einigen Wochen Post von der Krankenkasse ins Haus. Die Mitversicherung fällt weg und der Nachwuchs muss auf freiwilliger Basis versichert werden. Eltern, welche die Forderungen der Versicherer umgehen möchten und aus diesem Grund die Einkünfte verschweigen, spielen mit dem Feuer. Denn fliegt der Betrug auf, ist nicht nur die Familienversicherung futsch. Die Kasse ist berechtigt, entgangene Beiträge nachzufordern. Dadurch kommen schnell Summen zusammen, welche die erwirtschafteten Beträge weit übersteigen.
Die Frage, wo bei welchem der Ehepartner die Kinder zu versichern sind, stellt sich dann, wenn einer von beiden privat, der andere aber gesetzlich versichert ist. In diesem Fall zählt das Einkommen, je nachdem, wer von beiden besser verdient, muss die Versicherung des Nachwuchs übernehmen.