Kippt die Gesundheitsreform?

Bereits seit längerem wird seit längerem zwischen den privaten Krankenversicherungen und der Bundesregierung ein Streit über die Gesundheitsreform 2007 ausgetragen, der in den nächsten Monaten und Jahren sogar Institutionen der europäischen Union beschäftigen dürften. Wichtigster Streitpunkt ist die Einführung der verschiedenen Wahltarife. Das GKV-WSG (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) ermöglicht es den gesetzlichen Kassen mit seinem §53 die Einführung verschiedener Tarife, die stark denen der privaten Versicherungen ähneln. Das die Bundesregierung sich mit dieser Regelung den Unmut der Versicherer zuziehen würde, war sicher absehbar. Besonders ab dem Moment, als die ersten Regional-Verbände der GKV, wie die AOK Rheinland-Hamburg, damit begannen, den gesetzlich genehmigten „Privatpatienten-Schutz“ in die Tat umzusetzen.

Wie in einer Pressekonferenz am Dienstag bekannt gegeben, wollen rund 90% der privaten Versicherungsunternehmen Schritte einleiten und versuchen, auf diese Art und Weise den eigeschlagenen Kurs der Gesundheitsreform wieder zu verändern. Unter anderem werden Verfassungsbeschwerden angestrebt, die noch bis zum Ende des Monats eingereicht werden können. Daneben laufen bereits Verfahren gegen die einzelnen Wahltarife, mit dem erklärten Ziel, diese durch eine einstweilige Verfügung zu blockieren. Zusätzlich könnten die Unternehmen, auf der Grundlage eines Vertragsverletzungsverfahrens, eventuell sogar mit Rückendeckung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechnen. Zwar ist der Frust vieler Versicherungsunternehmen verständlich, allerdings dürfte das Ergebnis eines jahrelangen Rechtsstreits um die Gesundheitsreform in einem fragwürdigen Licht erscheinen.

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