Krankenkasse verweigert Krankengeld
Was tun, wenn die Krankenkasse trotz Attest eines Arztes, der die eigene Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, die Zahlung der Leistungen für Krankengeld verweigert? In diesem Fall heißt es erst einmal Ruhe bewahren. Die Rechtslage ist hier relativ klar und eindeutig. Es gilt, den Grund für die Weigerung zu prüfen. Begründet die Versicherung ihre Entscheidung zum Beispiel damit, dass ihr medizinischer Dienst der Meinung ist, die Erkrankung rechtfertige keine Arbeitsunfähigkeit und lehne deshalb die Zahlung der Tagegeldleistung ab, so ist das Recht auf Seite des Versicherten.
Deutsche Gerichte haben entschieden, dass die Weigerung, sofern sie nur auf der Aussage des medizinischen Dienstes beruht, gegen geltendes Recht verstößt. Die Kassen sind in solchen Fällen zur sorgfältigen Ermittlung des medizinischen Sachverhalts verpflichtet. Das heißt, es muss ein ärztliches Gutachten gestellt werden und der Arzt, auf dessen Diagnose hin die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, in ausreichendem Umfang befragt werden. Die Bescheinigung eines Arztes hat für die deutschen Krankenkassen zwar keine bindende Wirkung, sondern erfüllt nur die Funktion eines Gutachtens. Will die Versicherung aber von dem Urteil des Mediziners abweichen, muss ein Gegengutachten in Auftrag gegeben werden.
Verletzt die Kasse die Pflicht zur sofortigen Ermittlung und stützt die Entscheidung zur Weigerung der Leistung allein auf das Urteil von Verwaltungsangestellten, handelt sie rechtswidrig. Die Pflicht des Patienten, seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, geht auf die Krankenkasse über. Jetzt muss die Versicherung glaubhaft nachweisen, dass der Versicherte doch arbeitsfähig war. Auf jeden Fall ist es immer ratsam, Ablehnungen seitens der Kasse, gerade in schwerwiegenden Fällen, immer durch kompetente und fachlich versierte Personen, prüfen zu lassen.