Krankenversicherung bei 400 euro Job
Bei einem 400 Euro Job, vielen Arbeitnehmern auch unter dem Begriff Minijob bekannt, gelten bezüglich der Krankenversicherungen andere Regelungen, als bei einem normalen Arbeitsentgelt von über 400 Euro pro Monat. Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass der Arbeitnehmer bei einem sogenannten Minijob von der Pflicht, Beiträge an die Krankenversicherung zu zahlen, befreit ist.
Umgekehrt bedeutet dieses aber auch, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Wer ausschließlich den 400 Euro Job ausübt muss also dafür Sorge tragen, dass er anderweitig den Krankenversicherungsschutz erhält. Der Arbeitgeber ist bei einem Minijob jedoch verpflichtet, pauschalierte Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zu zahlen.
Krankenversicherung beim Nebenjob
Wer seinen 400 Euro Job nebenberuflich zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, also meistens seinem Hauptberuf, ausübt, für den stellt die Krankenversicherung in Bezug auf den Minijob keine Schwierigkeiten dar. Die Krankenversicherung ist durch das erste Arbeitsverhältnis gegeben, denn hier werden monatliche Pflichtbeiträge über den Arbeitgeber abgeführt. Der Nebenjob beziehungsweise 400 Euro Job ist damit krankenversicherungsfrei.
400 Euro Job und Familienversicherung
Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können über den Hauptverdiener der Familie kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Familienmitglied einen 400 Euro Job als einzige Tätigkeit ausführt. Somit besteht über die Familienversicherung ein voller Krankenversicherungsschutz.
Krankenversicherung bei 400 Euro Job und Studium
Wer ein Studium aufgenommen hat, der ist ebenfalls gesetzlich zur Zahlung von Pflichtbeiträgen in die Krankenkasse verpflichtet, wenn er nicht sogar weiterhin über die Eltern kostenfrei mitversichert werden kann. Die Beiträge für eine studentische Krankenversicherung sind dabei monatlich pauschal zu zahlen und werden gesetzlich festgelegt. Die Beitragshöhe ist also nicht von der jeweiligen Versicherung abhängig. Über diese studentische Krankenversicherung besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn neben dem Studium ein 400 Euro Job ausgeübt wird.
Pflichten des Arbeitgebers beim 400 Euro Job
Wie bereits eingangs erwähnt ist der Arbeitgeber zur Zahlung pauschalierter Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet. Da der Arbeitnehmer keine Beiträge bezahlen muss, wird bei einem solchen Minijob auch nicht an einzelne Krankenkassen bezahlt. Stattdessen ist die sogenannte Bundesknappschaft als Versicherung für alle 400 Euro Jobs zuständig. Die Beiträge vom Arbeitgeber sind also dort hin abzuführen. Der pauschalierte Krankenkassenbeitrag den der Arbeitgeber bei einem Minijob zu zahlen hat, beträgt 13 Prozent vom Arbeitsentgelt.
Dazu kommen noch 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag, insgesamt also 28 Prozent vom jeweiligen Entgelt. Der Arbeitnehmer darf mit diesen Beträgen nicht belastet werden, er erhält sein vereinbartes Geld brutto für netto vom Arbeitgeber. Bei einem Minijob, der in einem Privathaushalt ausgeübt wird, beispielsweise bei Reinigungskräften, gelten pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung von jeweils nur fünf Prozent für den Arbeitgeber.