Mitnahme der Alterrückstellung

In letzter Zeit tauchen in verschiedenen Foren und auf diversen Seiten Artikel auf, die sich mit den Beitragssteigerungen zum 01. Januar 2008 beschäfigen. In manchen dieser Texte ist etwas über die geplanten Maßnahmen zur Mitnahme der Altersrückstellungen zu lesen. In den meisten Fällen wird der Eindruck erweckt, diese könnten im vollen Umfang bei einem Wechsel ab 2009 auf den neuen Versicherer übertragen werden. Das entspricht aber leider nicht der Realität.

Es können nur dann 100% der angesparten Rückstellung bei einem Wechsel mitgenommen werden, wenn dieser aus einem Voll- in den neuen Basistarif geschieht. Und ich denke nicht, dass Mitglieder einer privaten Krankenvollversicherung den inneren Drang verspüren, sich auf dieses neue Tarifmodell einzulassen. Erfolgt der Wechsel in eine andere Krankenkasse, so können nur Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs übertragen werden. Und Versicherte, die bereits vor dem 01. Januar 2009 Kunde einer privaten Krankenversicherung waren, können ihre Rückstellung nur bis in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten mitnehmen.

Die Übertragung der Altersrückstellung auf einen neuen Versicherungsanbieter ist also durchaus eine runde Sache. Nur leider hat die Bundesregierung ihre Regelungen nur sehr unzureichend durchdacht. Jedes langjährige Mitglied einer PKV wird sich den Wechsel mindestens zweimal überlegen. Dies sollte auch beim Wechseln von Jobs genau bedacht werden, dies sollte man noch genauer überlegen als den Abschluss einer Versicherung.

Ähnliche Beiträge im Krankenversicherung Blog

Leave a Reply