Neuer Leitfaden für Lebensmittelverpackungen
Wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz verlauten lässt, wird in den kommenden Wochen und Monaten an einem neuen Leitfaden für erweiterte Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen gearbeitet. Die Eckpunkte stellte Minister Seehofer kürzlich der Presse vor. Damit solle es ermöglicht werden, jedem Verbraucher die notwendige Transparenz über die Inhaltsstoffe zu gewährleisten, um eine gesunde und ausgeglichene Ernährung zu garantieren.
Die erweiterten Nährwertinformationen sind Teil eines Aktionsplanes, den das Bundeskabinett Anfang Mai 2007 verabschiedet hat. Ziel der Aktion ist die Vorbeugung von Bewegungsmangel, Fehlernährung und Übergewicht. Das Ministerium beabsichtigt, mit Einführung des Leitfadens Industrie und Handel dazu zu bewegen, alle relevanten Informationen auf den Verpackungen abzudrucken. Das Ziel soll sein, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, mehrere Produkte direkt miteinander zu vergleichen. Zur bessern Verständlichkeit sollen sich die Angaben auf einen standardisierten Kalorienverbrauch von circa 2000 Kilokalorien pro Tag und Person beziehen.
Folgende Eckpunkte werden durch den Leitfaden erfasst.
1.) Die Angabe des Brennwerts sowie die Gehalte an Fett, Salz, gesättigten Fettsäuren und Zucker in Bezug auf eine Portion. Statt auf Portionsmenge, können die Angaben auch auf 100 Gramm oder Milliliter bezogen werden, insofern die Angabe einer Portionsmenge nicht sinnvoll erscheint.
2.) An prominenter Stelle sollte wenigstens der Brennwert einer Portion angegeben werden. Mit dem Begriff prominenter Stelle zielt das Bundesministerium auf die Vorderseite der Verpackungen ab.
3.) Die Portionsgröße sollte für Verbraucher auf der Verpackung sofort zugänglich sein.
Mittelständische und Kleinunternehmen dürfen auf eine verkürzte Gehaltsangabe zurückgreifen. Diese Regelung gilt allerdings nur befristet. Gleiches gilt für kleinere Verpackungen. Auf diesen ist, aufgrund des Platzmangels, ebenfalls die verkürzte Angabe erlaubt.