Neues Wahlrecht beim Zahnersatz

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform können Patienten ihren Zahnersatz selbst auswählen und sich so ein genaues Bild über die Kosten machen. Es reicht nun nicht mehr nur, dass der Zahnarzt seine Behandlung erläutert. Er muss auch die notwendigen Informationen zu den verschiedensten Anbietern und deren Produkten parat haben. Der Patient wird somit immer mehr zum brav konsumierenden Kunden degradiert. Zahnärzte müssen in Zukunft zusätzlich zu ihren bereits jetzt schon sehr umfangreichen Aufgaben noch die Funktion des Berater und Verkäufers erfüllen. Gerade letzteres dürfte für einige Vertreter ihrer Zunft eher ungewohnt sein. Verkäuferisches Geschick gehört leider noch nicht zu den Vorlesungsfächern deutscher Hochschulen.

Natürlich bleibt die neue Regel nicht ohne Vorteile. Zum ersten mal hat der Patient die Möglichkeit, die Kosten seines Zahnarztbesuches selbst zu beeinflussen und kann sich für das passendste Angebot selbst entscheiden. Das hier die Kosten den Ausschlag geben werden liegen auf der Hand. Was sich auf den ersten Blick als positiver Effekt entpuppt, kann sich schnell ins Gegenteil verkehren. Seitens des Patienten kann die Entscheidung für ein Produkt auch gegen den Rat des behandelnden Arztes fallen. Darunter hat deutlich die Qualität der zahnärztlichen Versorgung zu leiden. Bisher entschied der Arzt über die Materialien zur Behandlung seiner Patienten.

Ob sich die aktive Beteiligung langfristig auszahlt und bewähren wird bleibt abzuwarten.

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