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Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslos? Was passiert mit der privaten Krankenversicherung?

Gerade in Zeiten der Finanzkrise und der daraus resultierenden Wirtschaftskrise kann es passieren, dass auch Besserverdiener einmal arbeitslos werden. Eine häufig gestellte Frage ist dann, was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?

Gesetzliche Regelungen

Die gesetzlichen Regelungen für diesen Fall sind im Sozialgesetzbuch V § 8 beschrieben. Hiernach wird jeder Arbeitnehmer, der Arbeitslosengeld (auch Arbeitslosengeld II) bezieht, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer unter 55 Jahre alt ist und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert war. Zudem muss dessen private Krankenversicherung mindestens denselben Umfang wie die gesetzliche Krankenversicherung bieten. Die Arbeitsagentur übernimmt dann die Kosten bis zur Höhe der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit gestellt werden, ansonsten ist die Zwangsversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse rechtsbindend.

Private Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Seit dem 1. Januar 2009 dürfen Empfänger des Arbeitslosengelds II, die vorher privat versichert waren, weiterhin in ihrer privaten Krankenversicherung bleiben. Allerdings wird nur ein Höchstsatz von 129,54 Euro ausbezahlt, so dass der Differenzbetrag selbst entrichtet werden muss. Diese Regelung ist allerdings umstritten und beschäftigt derzeit das Bundessozialgericht. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 19. Januar 2011 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass auch bei einer privaten Krankenversicherung die vollen Kosten für eine Versicherung im Standardtarif zu zahlen sind.

Welche Entscheidung ist richtig?

Die Frage, ob eine Person wieder in die gesetzliche Krankenversicherung gehen soll oder weiterhin privat versichert bleibt, ist ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls schwierig. Auf der einen Seite bietet eine private Krankenversicherung in punkto Medikamentenverschreibung, Wartezeiten bei Fachärzten gewisse Vorteile. Auf der anderen Seite können die Kosten schnell bei einem ohnehin eingeschränkten Budget zu hoch werden, gerade, wenn man aufgrund von Vorerkrankungen einen erhöhten Beitrag zahlt.

Grundsätzlich sollte man sich auch über den eigenen Familienstand Gedanken machen, ist die Person alleinstehend oder verheiratet? Arbeitet der Ehepartner und bei welcher Versicherungsart (gesetzlich oder privat) ist er versichert? Auch eventuelle Kinder, die bei einer privaten Krankenversicherung Extrakosten verursachen, in der gesetzlichen allerdings beitragsfrei versichert sind, müssen berücksichtigt werden.

Von Bedeutung sollte auch die oftmals schwer zu kalkulierende Frage sein, wie lange man mit einer Arbeitslosigkeit rechnet. Ist diese nur von kurzer Dauer, so ist es besser in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, da die erworbenen Anwartschaften erhalten bleiben. Dieses Risiko kann man durch den Abschluss einer Anwartschaftversicherung ausschließen, allerdings muss diese vom Arbeitslosengeld selbst bezahlt werden.

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