Private Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt
Die private Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts
Ein Auslandsaufenthalt in Europa ist bei einer privaten Vollkrankenversicherung in den meisten Fällen mit eingeschlossen, gesetzlich Versicherte können eine private Zusatzversicherung abschließen, um auch im Ausland umfassenden Krankenversicherungsschutz zu genießen. Berücksichtigt werden sollte allerdings, dass bei einem längerfristigen außereuropäischen Auslandsaufenthalt, etwa aus beruflichen Gründen, eine extra Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.
Privat versicherte Studenten, die oftmals über Sondertarife versichert sind, müssen jedoch damit rechnen, dass ihre Versicherung im Ausland keinen Versicherungsschutz mehr gewährt, da ihre Versicherungen mit denen der gesetzlichen Krankenkassen gleichgestellt sind. Hat das Gastland kein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen, müssen anfallende Kosten oft selbst getragen werden. Hier empfiehlt es sich, den Versicherungsvertrag anzuschauen und sich ggf. bei einem Auslandsaufenthalt mit einer Zusatzversicherung abzusichern.
Leistungsübersicht
Bei den meisten privaten Krankenversicherungen können Versicherte in ganz Europa Leistungen wie in Deutschland in Anspruch nehmen. Innerhalb der EU dürfen sich Versicherte sogar ohne zeitliche Beschränkung aufhalten. Wer jedoch Europa verlässt, hat in der Regel nur zwischen ein und drei Monaten Versicherungsschutz bei Erkrankungen und Unfällen durch die private Krankenversicherung. Im Falle von Krankheiten, die ein Reisen unmöglich machen, verlängert sich diese Frist natürlich. Rücktransporte nach Deutschland sind bei den meisten Versicherern ebenfalls mit abgesichert, solange es sich um europäische Länder handelt. Für nicht-europäische Länder muss der Rücktransport dagegen extra versichert werden.
Wird der Wohnsitz aus EU hinaus verlegt, erlischt in der Regel das Versicherungsverhältnis, es sei denn, es werden Zusatzvereinbarungen abgeschlossen, die aber mit deutlichen Prämienerhöhungen einhergehen. In so einem Fall ist es oftmals günstiger sich vor Ort zu versichern und die Versicherung in der privaten Krankenversicherung in eine Anwartschaft umzuwandeln, falls eine Rückkehr nach Deutschland angestrebt wird.
Private Zusatzversicherungen für das Ausland schließen Behandlungen bereits bestehender Krankheiten, sowie die Behandlung chronischer Krankheiten oftmals aus.
Fazit
Wichtig ist zu beachten, was im Versicherungsvertrag genau steht und im Zweifelsfall vor dem Auslandsaufenthalt bei der Versicherung nachzufragen. Gerade wer die EU und mit ihr assoziierte Länder verlässt, sollte unbedingt vorher prüfen, ob Versicherungsschutz besteht und wenn ja, was dieser alles mit abdeckt, da es ansonsten sehr schnell, sehr teuer werden kann. Wichtig ist zudem, dass auch bei nicht-europäischen Ländern eine Rückführung mit eingeschlossen ist, denn gerade hierbei können erhebliche Kosten anfallen.
Kosten, die bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen im Ausland anfallen, müssen oftmals sofort beglichen werden. Hier empfiehlt es sich ebenfalls mit der Krankenversicherung abzuklären, was in so einem Fall zu tun ist, oftmals übernehmen private Krankenversicherer auch sofort die Summe. Manche allerdings ersetzen die Auslagen erst nach Einreichung der Rechnung. Das kann dauern und sollte auch im Vorfeld geklärt werden, um nicht unerwartet mittellos zu sein.