Rabattverträge der Krankenkassen
Die Auswirkungen der Gesundheitsreform werden im Moment in den Medien recht kontrovers diskutiert. Speziell Themen, wie die neuen Selbstbehalttarife haben für ausreichend Zündstoff gesorgt. Eine weiter Auswirkung der neuen Regeln sind die Rabattverträge. Die Krankenkassen schließen mit den Pharmaherstellern eigene Verträge über die Abnahme von Medikamenten. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist, die Kosten für Pharmaerzeugnisse zu reduzieren. Das heißt nichts anderes, als gleicher Wirkstoff zu einem niedrigeren Preis.
Allerdings scheinen nur wenige Kassen von ihrem neuen Recht gebrauch zu machen. Wie der Stern in einer seiner letzten Ausgabe berichtete, reicht die Spanne der Einsparungen zwischen annähernd 20 Prozent bei der AOK und nur wenigen Prozent für andere Krankenversicherungen. Die Gründe für diese Differenzen bleiben häufig im Dunkeln, da nicht jede der Kassen ihre Zahlen veröffentlicht. Aber anscheinend sind einige nicht daran interessiert, ihre Kosten zu senken. Allein um schon Diskussionen über höhere Gewinne und deren Weitergabe an die Mitglieder der Krankenkassen zu vermeiden. Letztere haben wieder einmal das Nachsehen.
Die Auswirkungen der Rabattverträge bekommen vor allem Apotheker zu spüren. Ältere Patienten sind häufig verwirrt. Sie erhalten nicht mehr Medikamente, die sie seit Jahren von ihrem Hausarzt verschrieben bekommen haben. Dass der Wirkstoff derselbe ist, wissen Patienten selten. Apotheker sind verpflichtet, nur noch Pharmaerzeugnisse herauszugeben, die im Katalog der jeweiligen Versicherung auftauchen und mit denen sie Verträge geschlossen haben. Der Aufwand bei über 200 Versicherer in Deutschland ist natürlich immens. Die Idee des Gesetzgebers, Kosten zu senken, entwickelt sich durch den Unwillen der Krankenkassen zum Eigentor und verpufft ungenutzt.