Reha als Selbstständiger – wer zahlt?

Die Anschlussheilbehandlung oder kurz Reha, ist heute für viele Patienten zur Selbstverständlichkeit geworden. Gerade Selbstständige stehen vor einem Problem. Wer zahlt für die in Anspruch genommenen Leistungen eigentlich. Arbeitnehmer werden in der Regel durch die Sozialversicherungen abgesichert. Ja nachdem, ob die Reha – Maßnahmen dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen oder dafür sorgen sollen, dass Patienten wieder ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, kommt ein anderer Träger für die Zahlung der Leistungen auf. Anders gestaltet sich dagegen die Situation für Freiberufler und Selbstständige. Da diese im Normalfall keiner der gesetzlichen Versicherungen angehören, müssen seitens des Versicherten einige Grundregeln beachtet werden.

Die medizinisch notwendige Anschlussbehandlung in einer Pflegeanstalt wird meist von der Klinik veranlasst, die den Eingriff durchgeführt hat, bzw. erbringt diese den Nachweis über die Notwendigkeit einer Reha – Maßnahme. More...Für die Kosten der Folgebehandlung ist dann die zuständige Krankenkasse verantwortlich. Begibt man sich in die Obhut einer gemischten Heilanstalt, sprich Einrichtungen, die neben den notwendigen Behandlungen auch Kuren durchführt, bedarf es der Rücksprache mit dem  Versicherer. Nicht jedes Unternehmen deckt von Haus aus Leistungen dieser Sanatorien ab. Da Selbstständige selten Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung sind, ist es ratsam, den Schutz einer privaten Unfallversicherung zu suchen. Nicht selten hat man mit Folgeschäden zu kämpfen, die seitens der PKV nicht mehr abgedeckt werden.

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Reha – Träger umfasst nicht nur die Behandlung einer Operation. Daneben wird durch Kuraufenthalte für die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit gesorgt. Wer als Freiberufler Vergleichbares nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte über einen der vielen Kurtarife seiner privaten Krankenversicherung nachdenken.    

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