Sonderkündigung zum Jahreswechsel

In den nächsten Wochen dürften viele bekommen Mitglieder der privaten Krankenversicherungen Post von ihren Versicherungsinstituten. Und den Meisten wird das Lachen nach dem Öffnen des Briefes sicher schnell vergehen. Gerade Männer sind zum 01. Januar 2008 von zum Teil deutlichen Beitragssteigerungen betroffen. Über das Warum habe ich bereits in einem der vorherigen Blogeinträge berichtet. Deswegen an dieser Stelle nur eine kurze Zusammenfassung. Mit dem in Kraft treten des AGG oder dem Gleichbehandlungsgesetz, dürfen die Versicherer keine höheren Beiträge mehr für Frauen verlangen. Lange gehörte es zur gängigen Praxis, Frauen mit höheren Beiträgen zu versichern. Zum Jahreswechsel fallen diese Regelungen weg.More...

Da die Beitragsanpassung aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung erfolgt, können Versicherte nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, solange die neuen Beiträge nur mit der Wirkung des AGG begründet werden. Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb eines Monats ausgesprochen werden. Diese Regelung wurde eingeführt, um Mitgliedern der Krankenversicherung eine Möglichkeit in die Hand zu geben, auf Beitragsanpassungen zu reagieren und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Diese Maßnahme steht gleichermaßen Versicherten der privaten wie gesetzlichen Krankenversicherung zu. Allerdings sollten sich Mitglieder der PKV diesen Schritt genau überlegen. Mit dem Wechsel gehen im Moment noch die eingezahlten Altersrückstellungen verloren und es drohen höhere Beiträge. Durch das neue Eintrittsalter passt der neue Anbieter seine Versicherungstarife an die aktuellen Bedingungen an.         

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