Streit um Wahltarife

Um die Auseinandersetzung der privaten Krankenversicherung und den gesetzlichen Kassen bezüglich der Wahltarife ist es in den letzten Monaten recht still geworden und fast könnte man der Meinung sein, dass dieser Streit inzwischen beigelegt ist. Aber hinter den Kulissen ist das Gegenteil der Fall – zumindest drängt sich dieser Eindruck auf, wenn man als Beobachter das Geschehen in der Innenpolitik verfolgt. Erst vor wenigen Tagen, am 25. Juni 2008, äußerte sich Christian Weber, Leiter des wissenschaftlichen Instituts des PKV-Verbandes (WIP), zu diesem Thema und bescheinigte den neu eingeführten Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung eine negative Wirkung auf den Wettbewerb.

Ursache des Streits war die Einführung eigener Tarife mit Kostenerstattung innerhalb der GKV, die damit eine ähnliche Produktpalette anbieten kann wie die gesetzliche Krankenversicherung. Die neuen Regelungen wurden zum 01. April 2007 im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführt und haben gerade in den ersten Monaten für Wirbel zwischen den Versicherungen gesorgt. Da Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Tarifen ihre Rechnungen in ähnlicher Weise wie Privatpatienten begleichen, sieht die PKV ihr Monopol in diesem Bereich in Gefahr und versucht immer wieder gegen die neuen Tarife vorzugehen.

Im Rahmen dieser Bestrebungen erhalten die Versicherungsgesellschaften aber nicht nur Rückendeckung durch Vertreter der Politik, die FDP will schließlich dafür sorgen, dass die Wahltarife wieder gestrichen werden, sondern kann sich auch über Unterstützung durch Juristen und Verbraucherschützer freuen. Letztere bemängeln unter anderem die fehlende Sicherheit, falls einige der Wahltarife wieder abgeschafft werden müssen. Die Rechtswissenschaften sehen an dieser Stelle sogar das gesamte System der gesetzlichen Krankenversicherung in Gefahr, da mit den Wahltarifen der soziale Anspruch ins Wanken gerät.

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