Technik und unsere Gesundheit

Im Laufe der Zeit hat die Technik eine Entwicklungsstufe erreicht, die uns Menschen Möglichkeiten eröffnet, an die vor wenigen Jahren nicht zu denken war. Nehmen wir als Beispiel Laserstrahlen. Ohne die Entdeckungen auf dem Gebiet der Lichtemission wäre ein Großteil der heutigen Computertechnik nicht möglich. Es gäbe keine CD – Laufwerke, DVD – Player. Die Liste lässt sich noch beliebig fortsetzen. Wie ist es aber um die gesundheitliche Verträglichkeit all dieser Geräte bestellt. Gerade in den letzten Jahren ist der Begriff Elektrosmog in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Aber ohne Langzeitstudien lässt sich über die Auswirkungen nichts weiter sagen.

Im Bereich der Optik und speziell der Laserstrahlung sind seitens der Physiker und Mediziner recht genaue Aussagen über deren gesundheitliche Folgen möglich. Speziell unserem Augenlicht kann diese Form des Lichts gefährlich werden. Die Eigenschaft der Laser, stark gebündeltes Licht hoher Energie auszusenden, kann zu schweren Schäden im Augapfel führen. Trifft Licht auf die Linse im menschlichen Auge, werden die Lichtwellen gebündelt. Das Licht eines Lasers bereits vorher stark gebündelt war, wird dieser Effekt zusätzlich verstärkt.

Die Energiemenge pro Flächeneinheit, die den Sehnerv trifft steigt an. Ab einem bestimmten Grenzwert kann ein Teil des Nervengewebes zerstört werden. Um dem vorzubeugen, sollte niemals mit Laserpointern oder ähnlichen Geräten das Auge anderer Personen angestrahlt werden. Der Gesetzgeber hat zusätzlich Richtlinien erlassen, nach denen Geräte, die hochenergetisches Licht aussenden zu klassifizieren sind. Die Klasse 1 ist für uns unbedenklich, aber bereits bei Geräten der Klasse 2 ist mit Gesundheitsschäden zu rechnen. Wer trotzdem die körperliche Unversehrtheit anderer durch den unsachgemäßen Gebrauch von Lasern riskiert, muss damit rechnen, seitens der Justiz wegen Körperverletzung belangt zu werden.    

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