Termin vergessen – was nun?

Uups – schon wieder den Zahnarzt – Termin verschlafen? Naja, warum muss der auch immer so früh sein. Ist aber nicht so schlimm, bekomm ja einen Neuen. Sind wir doch mal ehrlich, wer kennt diese Situation nicht. Was aber den Wenigsten klar ist, Dentisten können für verpasste Termine, die nicht frühzeitig abgesagt wurden, Schadenersatz verlangen.

Für die meisten Zahnärzte ist es ärgerlich, wenn Patienten auf sich warten lassen, oder durch das Nichterscheinen den Terminplan ganz durch einander bringen. Wer jetzt aufhorcht und glaubt, für jeden ausgefallenen Besuch beim Arzt mit Forderungen überhäuft zu werden, kann getrost durchatmen. Zum einen dürfen nicht alle Behandlungskosten angerechnet werden. Sollte eine Ersatzforderung im Briefkasten landen, die Material – und Laborkosten ausweist, kann diese getrost beiseite gelegt werden. Es hat keine Behandlung stattgefunden, also wurde auch nichts verbraucht. Gleiches gilt für Kosten, die im Falle einer schwierigen Behandlung fällig gewesen wären.
Sollte es doch  soweit kommen, dass man seinem Arzt vor Gericht begegnet, ist noch lange nicht alles zu Ende. Die Rechtslage ist im Bezug auf das Ausfallhonorar nicht eindeutig geregelt. Der behandelnde Arzt kann sich zwar auf den Paragraph 615 BGB “Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko” berufen. Bevor er aber Recht bekommt, verlangt der Richter in den meisten Fällen den Nachweis darüber, dass die frei gewordenen Zeit nicht anders genutzt werden konnte. Hierunter fallen vorgezogene Kundentermine und Büroarbeiten.
Wer bei der Terminabsprache eine Vereinbarung über die Nichteinhaltung desselben unterzeichnet, hat natürlich Pech gehabt und kommt um den Schadenersatz nicht herum.
Um solchem Ärger aus dem Weg zu gehen, ist es natürlich am besten, rechtzeitig absagen. Das heißt, bis 24 Stunden vorher reicht aus. Und wer gern den einen oder anderen Termin vergisst – freundliche Arzthelferinnen erinnern gern einen Tag vorher dran ;-) .

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