Während Elternzeit richtig versichert
Endlich eine richtige Familie – die Geburt eines Kindes ist für viele Paare ein freudiges und einschneidendes Ereignis. Die Veränderung der Lebensumstände und des Alltags ist nur eine der Hürden, mit der die frisch gebackenen Eltern zu kämpfen haben. Um ruhig und sicher in die Zukunft blicken zu können, gehört auch die Wahl der richtigen Krankenversicherung mit zu all den Dingen, die noch im Vorfeld des Erziehungsurlaubs zu regeln sind. Es stellt sich bei vielen Paaren die Frage, ob für die Dauer der Elternzeit der Verbleib in der privaten Krankenversicherung ratsam ist, oder ob ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung mehr Vorteile bringt.
Entscheidend zur Klärung der Frage ist, ob der Elternteil, welcher die Betreuung des Kindes übernimmt, weiterhin einen Teil der Zeit einer Beschäftigung nachgeht oder komplett zu Hause bleibt. Wer im ersten Fall einen Verdienst unter 47.700 Euro im Jahr erwirtschaftet, ist dazu verpflichtet, in die GKV zurück zu kehren. Alle Eltern, die sich dazu entschließen, den Erziehungsurlaub komplett auszuschöpfen, sollten in ihrer PKV verbleiben. Wer in dieser Zeit weiterhin privat versichert bleiben möchte, muss sich erst von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist spätestens 3 Monate nach dem Beginn der Versicherungspflicht einzureichen und die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 30 Stunden nicht überschreiten.
Um im Anschluss an die Elternzeit in die alte Versicherung wieder eintreten zu können, muss der Versicherte eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben. Diese ermöglicht es, ohne eine Gesundheitsprüfung wieder in den alten Tarif zurückzukehren. Steigt also innerhalb eines Jahres nach dem Ende der Elternzeit das Arbeitsentgelt wieder über die Versicherungsgrenze, ist ein Wechsel ohne weiteres möglich.