Wechsel als Reaktion auf neue Beitragshöhe
Sie kommt, die Beitragserhöhung für privat Versicherte. Egal, ob AGG oder die Folgen der Gesundheitsreform. Fakt ist, dass bei allen Versicherungsgesellschaften zum 01. Januar 2008 die Beiträge steigen werden. Entgegen ersten Berichten, nach denen nur Männer davon betroffen werden, müssen auch Frauen damit rechnen, zum Jahreswechsel etwas tiefer ins Portemonnaie greifen zu dürfen. Die wenigen Prozentpunkte, um die Beiträge durch das AGG sinken, wiegen die Folgen der Gesundheitsreform und Basistarif wieder auf.
Was vielen Versicherten bleibt ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter. Normalerweise besteht die Pflicht, für 18 Monate Mitglied der gewählten Versicherung zu bleiben. Im Fall von Beitragserhöhungen kann der Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Ob dieses Vorgehen allerdings Früchte trägt bleibt abzuwarten. Da es sich im Fall der anstehenden Beitragserhöhung um ein versicherungsübergreifendes Phänomen handelt, dürften die Einsparungen nur minimal sein.
Außerdem droht der Verlust angesparter Altersrückstellungen. Die Gesundheitsreform sieht die Mitnahme nur beim Wechsel in den neuen Basistarif vor. Da sicher wenige Privatpatienten mit dem Gedanken spielen, das neue Tarifmodell zu nutzen, ist der Nutzen dieser Regelung eher fraglich. Zusätzlich drohen herbe Verluste durch den neuerlichen Einstieg in eine andere Versicherung. Es dürfte vielen Versicherten schwer fallen, die Zeit zurück zudrehen und wieder mit 20 einzusteigen. Aus diesem Grund wird es wohl keine Alternative geben, als die Beitragserhöhung hinzunehmen. Wer dennoch sparen möchte, kann nur eins tun – die Rahmenbedingung seines Tarifvertrages ändern und den Leistungsumfang kürzen.