Wenn die PKV nicht zahlt

Was tun, wenn die eigene Krankenkasse nicht zahlt? Über Fälle, in denen die private Krankenversicherung nicht für Leistungen eintritt, für die laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Leistungspflicht besteht, liest man in den Medien immer wieder. Viele Betroffene scheuen sich davor, einen Anwalt ein zuschalten. Häufig aus Angst, dass die Justiz für das Unternehmen entscheidet und man als Kläger auf den Gerichtskosten sitzen bleibt. Dabei gibt es neben der Möglichkeit, einen Anwalt ein zuschalten, noch andere Mittel und Wege, die Versicherung dazu zu bringen, die Kosten doch noch zu übernehmen.

Der Versicherte kann zum Beispiel einen Streitschlichter, den sogenannten Ombudsmann, anrufen. Die Wurzeln dieses Verfahrens liegen in Skandinavien, genauer gesagt in Schweden. Der Begriff leitet sich vom schwedischen ombudsman ab, was übersetzt soviel wie Vermittler heißt und leitet sich von ombud, im nordischen für Vollmacht, ab. Ein Ombudsmann hat die Aufgabe, im Streitfall zwischen den Parteien zu vermitteln, um einen Konsens zu erreichen. Seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat sich diese Form der Schlichtung weltweit durchgesetzt. Selbst Organisationen wie die Vereinten Nationen setzen inzwischen auf einen Ombudsmann als Vermittler.

Für Deutschland nehmen die Bürgerbeauftragten die Aufgaben der Schiedsrichter wahr. Erstmalige Erwähnung findet der Ombudsmann im Zuge der Einführung des Wehrbeauftragten der Bundeswehr. Die Entscheidungen, bzw. der Schiedsspruch ist für die Unternehmen in der Regel bindend. Für den Versicherten ist das Anrufen der Ombudsleute normalerweise kostenlos. Inzwischen existieren in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ( Banken, Versicherungswesen ) Schiedsleute, die einfach über das Internet zu finden sind.

Ähnliche Beiträge im Krankenversicherung Blog

Leave a Reply