Wer bezahlt die Versicherungspflicht?

Im Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren einiges getan und das nicht unbedingt zum Besseren. Zwar melden die Krankenkassen am Ende des Geschäftsjahres meist recht positive Zahlen. Aber bei den Versicherten kommt diese Entwicklung in der Regel nicht an. So ärgert man sich weiter über die Praxisgebühr von 10 Euro und gestiegene Zuzahlungen für Medikamente. Und zu guter Letzt drohen immer wieder Erhöhungen der Beiträge. Nebenbei haben sich auch die Lebenshaltungskosten verändert. Gerade sozial schwächere Versicherte können die Beiträge so bald nicht mehr aufbringen und verlieren ihren Versicherungsschutz. Die Bundesregierung bezifferte deren Zahl noch vor einigen Monaten auf 300.000. Durch die Einführung der Versicherungspflicht am 01. April 2007 konnte diese Zahl zwar reduziert werden. Nun sind nach offiziellen Schätzungen nur noch 200.000 Personen ohne den Schutz einer Krankenversicherung. Aktuelle Zahlen können unter anderem auf dieser Seite nachgelesen werden.

Aber es kommt inzwischen harsche Kritik von der Seite des Bundesversicherungsamtes. Dieses bemängelt die Beitragspolitik der Kassen, denn sie gehen mitunter sehr hart gegen diese „Neueinsteiger“ vor und fordern die ausstehenden Zahlungen zum Teil ohne Rücksicht auf die soziale Situation der Betroffenen ein. Dabei hat die Bundesregierung Regelungen getroffen, nach denen diese Personen mit „sozialer Milde“ zu behandeln sind. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem die Stundung der Beiträge, eine Ermäßigung oder sogar das Absehen von einer Erhebung. Betrachtet man als Außenstehender das Vorgehen der Kassen, so wird wieder klar, dass es sich auch bei einer Pflichtversicherung nicht um ein staatliches Almosen handelt, sondern auch gesetzliche Versicherungen nach ähnlichen Prinzipien wirtschaften, wie wir sie aus der freien Wirtschaft kennen. Allerdings wäre es sicher im Interesse vieler, dass die GKV der Rüge nachkommen und sich etwas anders verhalten.

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